Die Entsorgung bestimmter industrieller und gewerblicher Abfälle sind über die BSR GmbH möglich. Welche Abfälle hierunter im Einzelnen fallen regelt die Abfallverzeichnisverordnung (AVV).
Unsere langjährigen Erfahrungen im Entsorgen von industriellen und gewerblichen Abfällen machen uns zu einem erfahrenen Partner. Gerne beraten wir und sind kompetenter Ratgeber und Lösungsanbieter.
Partnerschaftlich, praxisnah und professionell.
Industrielle und gewerbliche Abfälle
Baustellenmischabfälle
Baustellenmischabfälle sind Abfälle aus dem Baubereich und in der Regel keine Monofraktionen. Baustellenmischabfälle bestehen in der Regel aus:
- Kunststoffen, z.B. Folien, Rohren
- Metalle
- Holz (Bau- und Abbruchholz)
- Mineralische Bestandteile, z.B. Ziegel, Beton, Steinwolle, Keramik
- Papier u. Pappe, z.B. Zementsäcke
Es gibt bei den Baustellenmischabfällen Bestandteile die bei der Entsorgung nicht enthalten sein dürfen. Welche das sind, teilen wir Ihnen gerne mit. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-mail, wir beraten Sie gerne!
Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können.
Sperrmüll wird gesondert abtransportiert. Holz, Papier, Pappe und Metall werden aussortiert und wiederverwertet. Der Rest wird in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt.
Wir beraten Sie gerne und kompetent.
Altholz
Als Altholz bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden ist und als Abfall zur Entsorgung, bzw. als Sekundärrohstoff bereit steht. Altholz kann stofflich, zum Beispiel in der Holzwerkstoffindustrie (Spanplatte), oder thermisch verwertet werden. Die Verwendung als Sekundärbrennstoff in Biomassekraftwerken ist weit verbreitet.
Laut der deutschen Altholzverordnung handelt es sich bei Altholz um Industrierestholz und Gebrauchtholz. Industrierestholz sind in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung anfallende Holzreste sowie anfallende Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masse-%). Gebrauchtholz sind gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masse-%). Manchmal werden für Altholz auch Begriffe wie Gebrauchtholz, Recyclingholz oder Abfallholz verwendet. Altholz ist nicht zu verwechseln mit Restholz, also Holz, das bei der Herstellung von Holzprodukten als Abfall bzw. Verschnitt anfällt.
* A I: naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde
* A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
* A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
* A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz
Metalle
Metallverwertung:
Sortieren der Materialien auf sortenreine Fraktionen (z.B. bei den Metallen, Schwerschrott, Mischschrott, Aluminium, Kupfer, Messing, Chromstahl etc.), bei Bedarf mit Metallanalyse.
Ziel: Gewinnung sortenreiner Metalle, zB. Aluminium, Kupfer, Messing und Chromstahl. Aufbereitung der einzelnen Metalle für die Anforderungen der Stahlindustrie.
Schaffung von Verwertungsmöglichkeiten für neue Werkstoffe bzw. Metalllegierungen.
Schrott:
Schrott ist metallischer Wertstoff. Er entsteht bei der Verschrottung metallhaltiger Erzeugnisse, z. B. von Autos und anderen Fahrzeugen sowie beim Abwracken von Schiffen und Flugzeugen, wenn deren Nutzungsdauer vorüber ist. Schrott entsteht auch in der Metallverarbeitenden Industrie wie beispielsweise Späne beim Drehen oder Fräsen.
Es werden verschiedene Schrottsorten unterschieden. Die Sortenkriterien zielen auf die spätere Verwendung des Schrottes hin. Die verschiedenen Sorten unterscheiden sich im allgemeinen durch:
- die Größe der einzelnen Teile des Schrottes. In der allgemeinen Schrottsorte 3 z.B. dürfen die einzelnen Stücke nicht über die Abmessung 150 x 50 x 50 cm hinausgehen und müssen eine Materialstärke von mindestens 6mm besitzen.
- die Ausgangsmaterialien, aus denen der Schrott gewonnen wurde, z.B. Blechschrott, Trägerschrott, Kupferschrott, etc.
- die chemischen Eigenschaften und der Grad/Menge der so genannten Anhaftungen, d.h. ob sich Fremdstoffe oder Müll in dem Schrott befinden. Zum Beispiel Erde, Kunststoff, Verpackungen etc., oder ob der Schrott aus einem einzigen Material besteht, z.B. Kupferrohre oder Kupferrohre mit Dämmmaterialien oder ob es eine Mischung verschiedener Metalle ist, z.B. Blech, Stahlträger, Eisen.
Folien
Kunststofffolien werden häufig als Verpackung verwendet, dienen der Abdeckung von Baumaterial und der (meist vorläufigen) Verkleidung von Öffnungen. Andere Baufolien werden zur Isolation verschiedener Schichten verwendet.
Die Sortierung von Altpapier ist eine wichtige Voraussetzung, um der Papierindustrie die Altpapier-Qualitäten zur Verfügung zu stellen, die benötigt werden. Dabei geht es einerseits darum die papierfremden Stoffe aus dem Sammelgut zu entfernen und andererseits definierte Altpapiersorten zusammenzustellen, die von der Papierindustrie nachgefragt werden. Die Sortierung erfolgt manuell oder teilautomatisiert und stellt letzlich die Qualitätssicherung vor Abgabe des gebrauchten Papiers an die Papierfabrik dar.
Papier/Pappe und Karton (PPK)
Die Sortierung von Altpapier ist eine wichtige Voraussetzung, um der Papierindustrie die Altpapier-Qualitäten zur Verfügung zu stellen, die benötigt werden. Dabei geht es einerseits darum die papierfremden Stoffe aus dem Sammelgut zu entfernen und andererseits definierte Altpapiersorten zusammenzustellen, die von der Papierindustrie nachgefragt werden. Die Sortierung erfolgt manuell oder teilautomatisiert und stellt letzlich die Qualitätssicherung vor Abgabe des gebrauchten Papiers an die Papierfabrik dar.
Gipskarton
Gipskartonabfälle („Rigips“) entstehen in der Regel bei Renovierungen und Sanierungen von Gebäuden und werden, wenn die Gipskartonplatten ohne Fremdstoffe sind, zur Verwertung bei BSR angenommen.
Gipsfaserplatten (Fermacel) können nicht angenommen werden.
Glasabfälle
Altglas wird vor allem bei der Herstellung von neuem Glas verwendet, wodurch große Mengen Energie und Rohstoffe eingespart werden (Glas-Recycling). Dafür ist es notwendig, dass das Glas sortenrein vorliegt.
Dies geschieht durch getrenntes Sammeln (Weiß-, Grün- und Braunglas) in Glascontainern und eine vollautomatische Sortierung, wobei die einzelnen Farbsorten auch einen gewissen Grad an falscher Trennung nach Farben zulassen, bis zu dem die gemeinsame Einschmelzung zur Wiederverwertung möglich ist. So verträgt Grünglas bis zu 15% Fremdfarbenanteil, Braunglas bis zu 8%, Weißglas jedoch maximal 0,5% Grünbraune oder blaue Flaschen gehören deshalb in den Behälter für Grünglas.
Kunststoffe
Kunststoffabfälle unterscheiden sich nach ihrer Entstehung und Reinheit. So werden z. B. Produktions- und Verbrauchsabfälle sowie saubere, sortenreine und vermischte, verschmutzte Abfälle unterschieden. Generell kann die Verwertung von Kunststoffen werkstofflich, rohstofflich und energetisch erfolgen. Saubere, sortenreine Abfälle (meistens Produktionsabfälle aus der Industrie) werden – gegebenenfalls nach einer Reinigung mit Wasser – hauptsächlich mit üblichen Verfahren der Kunststoffverarbeitung aufbereitet.
Nach allen Bemühungen zur Vermeidung und stofflichen Verwertung bleiben immer noch Fraktionen übrig, deren werkstoffliche oder rohstoffliche Verwertung aus technischen, ökonomischen oder ökologischen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Eine Deponierung solcher Stoffe ist seit dem Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung am 1. Juni 2005 in Deutschland nicht mehr möglich, da nur noch inerte Produkte mit einem Glühverlust < 5 Gew.-% deponiert werden dürfen. Grundsätzlich können heizwertreiche aufbereitete Abfallströme (als sog. Ersatz- oder Sekundärbrennstoff) in folgenden Anlagen eingesetzt werden:
* Kraftwerke
* Zementdrehrohröfen
* Müllverbrennungsanlagen (MVA) mit Energieauskopplung/Müllheizkraftwerke
Dies wird jedoch in der Praxis durch die hohen Anforderungen von Verbrennungsanlagen an die Beschaffenheit der Brennstoffe begrenzt. In geringerem Maße gilt dies auch für MVA.
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Bauschutt besteht aus Materialien, die beim Bau, der Sanierung oder dem Abriss von Gebäuden anfallen. Alle Arten von Steinen, damit auch Mörtel, Putz, Ziegel, Fliesen und Betonabbruch werden als Bauschutt bezeichnet. Auch Waschbecken und Toiletten können als Bauschutt entsorgt werden.
Sind weitere Materialien im Bauschutt enthalten, so muss der Containerinhalt als Baumischabfall entsorgt und somit sortiert werden. Deshalb zahlt es sich aus, den Bauschutt schon bei der Entstehung auf der Baustelle rein zu halten.
Wir teilen Ihnen gerne mit, welche Bestandteile nicht in den Bauschutt gehören. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-mail, wir beraten Sie gerne!
Dachpappe
Dachpappe wird bei vielen älteren Häusern oftmals als Schutz vor Feuchtigkeit unter Ziegeln oder ähnlichem verwendet. Bei Modernisierungen und Abrissen fällt Dachpappe oftmals als Material zum Recycling an.
In vielen Fällen ist sie entweder teer- oder aber bitumenhaltig und bedarf daher einer umweltbewussten und fachgerechten Entsorgung.
Sollten Sie sich nicht vollkommen sicher sein, aus welchem Material die verwendete Dachpappe denn nun wirklich besteht, beraten wir Sie in diesem Punkt gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-mail, wir beraten Sie gerne!
Strahlmittelrückstände
Das Strahlen ist eine weit verbreitete Methode zur Reinigung und Entschichtung von Oberflächen. Die Einsatzmöglichkeiten weisen ein großes Spektrum auf, aber auch die Strahlmittelvielfalt ist groß. Verbrauchte mineralische Strahlmittel werden in der Regel in Bodenwaschanlagen entsorgt. Soweit eine hohe Belastung mit Schwermetallen wie z.B. Kupfer, Nickel oder Blei vorliegt, sollte eine Entsorgung in einer Metallhütte geprüft werden. In den Fällen, in denen eine Schadstoffabtrennung nicht möglich ist, muss der Abfall deponiert werden.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Strahlmittelrückstände. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-mail, wir beraten Sie gerne!
Straßenkehrgut
Straßenkehricht fällt bei der Straßenreinigung von Innerortsstraßen und Außerortsstraßen an, zu denen Kreis- Landes-, Bundesstraßen und Bundesautobahnen gehören. Zudem kommt er bei der Reinigung von Firmenverkehrsflächen und -parkplätzen vor.
Der Straßenkehricht ist durch verschiedene äußere Einflüsse z. B. Salzstreuung, Verkehrsaufkommen heterogen belastet. Die Schadstoffbelastung ist vom Herkunftsbereich abhängig und ist i. d. R. in urbanen Bereichen und Industriegebieten höher als auf Außerortsstrecken.
Straßenkehricht kann jahreszeitlich drei Hauptfraktionen zugeordnet werden:
- Frühjahrskehrgut mit hohem Splittanteil
- Sommerkehrgut mit hauptsächlich erdigen Bestandteilen
- Herbstkehrgut mit einem hohen bis sehr hohen Laubanteil
Der Straßenkehricht enthält in unterschiedlichen Anteilen Fremdstoffe von 0,1 – ca. 1,5 Gew. % z.B. Kunststoffe, Glas, Papier u.a.
Einstufung:
Straßenkehricht ist gemäß AVV dem Schlüssel 200303 zuzuordnen und ist ein nicht gefährlicher Abfall.