

Straßenkehricht kann jahreszeitlich drei Hauptfraktionen zugeordnet werden:
- Frühjahrskehrgut mit hohem Splittanteil
- Sommerkehrgut mit hauptsächlich erdigen Bestandteilen
- Herbstkehrgut mit einem hohen bis sehr hohen Laubanteil
Der Straßenkehricht enthält in unterschiedlichen Anteilen Fremdstoffe von 0,1 – ca. 1,5 Gew. % z.B. Kunststoffe, Glas, Papier u.a.
Einstufung:
Straßenkehricht ist gemäß AVV dem Schlüssel 200303 zuzuordnen und ist ein nicht gefährlicher Abfall.
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